14. IKT-Board Sitzung am 11. 3. 2003
6. Verwaltungskennzeichen (vkz-1-0-2002-12-13.pdf)
Der Abstimmungsprozess zu den Verwaltungskennzeichen mit den Ländern und den übrigen Ebenen der Verwaltung ist nahezu abgeschlossen. Für die Bundesverwaltung wird der Systematik bei der Umsetzung von IKT-Vorhaben generell zugestimmt. Dieses Kennzeichen ist ebenfalls zur Umsetzung der gemäß §13 4a AVG geregelten verfahrensspezifischen Personenkennung notwendig.

Für eine automatisierte Vernetzung von e-Government-Anwendungen ist ein eindeutiges Kennzeichen für Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung (VKZ) erforderlich. Da bereits eine Reihe von Schlüsselsystemen für Teilbereiche der öffentlichen Verwaltung besteht, soll ein Überbau über bestehende Systeme geschaffen werden.

Das Kennzeichen soll für folgende Bereiche verwendet werden:
· Portalverbund
· Vernetzung von Verfahrensinformationen
· Verzeichnisdienste
· Elektronische Signatur (Zeichnungsberechtigungen)

Die Verwaltung des Kennzeichens für Teilbereiche der dargestellten Organisationen soll durch diese selbst dezentral erfolgen können.

Beschluss:
Das IKT-Board stimmt dem Konzept für das Verwaltungskennzeichen zu. In der Folge wird die Operative Unit in Abstimmung mit den Ländervertretern ein Umsetzungskonzept erarbeiten. Sofern seitens der Ministerien Interesse an der Mitarbeit beim Umsetzungskonzept besteht, wird um Nominierung eines Teilnehmers ersucht.