14. IKT-Board Sitzung am 11. 3. 2003
6. Verwaltungskennzeichen (vkz-1-0-2002-12-13.pdf)
Der Abstimmungsprozess zu den Verwaltungskennzeichen mit den Ländern und den
übrigen Ebenen der Verwaltung ist nahezu abgeschlossen. Für die
Bundesverwaltung wird der Systematik bei der Umsetzung von IKT-Vorhaben
generell zugestimmt. Dieses Kennzeichen ist ebenfalls zur Umsetzung der gemäß
§13 4a AVG geregelten verfahrensspezifischen Personenkennung notwendig.
Für eine automatisierte Vernetzung von e-Government-Anwendungen ist ein
eindeutiges Kennzeichen für Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung
(VKZ) erforderlich. Da bereits eine Reihe von Schlüsselsystemen für
Teilbereiche der öffentlichen Verwaltung besteht, soll ein Überbau über
bestehende Systeme geschaffen werden.
Das Kennzeichen soll für folgende Bereiche verwendet werden:
· Portalverbund
· Vernetzung von Verfahrensinformationen
· Verzeichnisdienste
· Elektronische Signatur (Zeichnungsberechtigungen)
Die Verwaltung des Kennzeichens für Teilbereiche der dargestellten
Organisationen soll durch diese selbst dezentral erfolgen können.
Beschluss:
Das IKT-Board stimmt dem Konzept für das Verwaltungskennzeichen zu. In der
Folge wird die Operative Unit in Abstimmung mit den Ländervertretern ein
Umsetzungskonzept erarbeiten. Sofern seitens der Ministerien Interesse an der
Mitarbeit beim Umsetzungskonzept besteht, wird um Nominierung eines Teilnehmers
ersucht.