Von: Andreas Spahlholz
[Andreas.Spahlholz@staedtebund.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 27. Dezember
2006 14:13
An: wolfgang.mueller@vst.gv.at; vst@vst.gv.at
Cc:
Österreichischer Städtebund - Post; Berthold Rauchenschwandtner (E-Mail);
Mittheisz, Johann (E-Mail); Wundara, Manfred (E-Mail)
Betreff: AW:
VST-1712/270 - E-Government - Betrieb von E-Government-Komponenten - egov-btr
1.0.0 - Empfehlungsverfahren - Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis
28.12.2006
sg Herr Müller!
Der Österreichische Städtebund nimmt den o.a. Entwurf
zur Kenntnis, erlaubt sich aber hinzuweisen, dass einige Passagen/Definitionen
besser formuliert werden könnten/sollten, weshalb ich die Historie des internen
Begutachtungsverfahrens bewußt in unserer Stellungnahme belassen
habe.
mfg
Andreas Spahlholz
Österreichischer Städtebund
Rathaus
Stiege 5 Hochparterre Zimmer 101i
A-1082
Wien
Tel:
(+43 1)
4000-89984
Handy:
(+43 664)
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http://www.staedtebund.at
E-Mail:
andreas.spahlholz@staedtebund.gv.at oder post@staedtebund.gv.at
ZVR:
776697963
dir zur Info
Vorschlag: Kenntnisnahme des Dokuments, wobei aber die
Historie zur Dokumentation ebenfalls mitgeschickt wird.
lg
Andreas
Zu Ihrer Information.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Johann
Mittheisz
E-Mail: johann.mittheisz@mdo.magwien.gv.at
Tel.: +43 1
4000-75011
S.g. Hr. DI Mittheisz
In Abstimmung mit dem Kollegen Schiesser aus NÖ
(AG-Leiter Q-Betrieb) darf ich Ihnen folgende Antworten zu der Stellungnahme aus
Kärnten übermitteln
- Festlegung, ob es sich um eine Portalapplikation handelt und welche
Version des Portalverbundprotokolls verwendet wird
Im BHB unter den Punkten "Architektur"
oder "Konfiguration" möglich und ergänzbar
- Kreis der Benutzer/innen
Im Dokument egov_btr_1_0_0 unter Pkt. 3
/ Kriterien für SLA / Benutzerkreis angeführt
- Transportprotokoll
Im BHB unter den Punkten "Architektur"
oder "Konfiguration" möglich und ergänzbar
- bei kostenpflichtigen Anwendungen sollte jedenfalls als Konsequenz
der Nichteinhaltung des SLA ein Einbehalt einer Geldmenge (Monatsäquivalent)
definiert werden.
Vorerst wird versucht für
die "Konsequenzen bei Nichterfüllung" mit der Veröffentlichung
und Einsichtnahme der
erreichten SLA-Werte das
Auslangen zu finden.
Andere exekutierbare Konsequenzen wurden
als schwer erreichbar eingeschätzt.
- Beim SLA ist darüber hinaus bei der Verfügbarkeit der
Beobachtungszeitraum noch ausständig
Im Dokument egov_btr_1_0_0 unter Pkt. 3 /
Reporting wurde als, zu publizierender Zeitraum die letzten 12
Monate festgelegt. Auswertungen der
letzten 7 Jahre müssen möglich sein
Vielleicht sollten
die endgültig gewünschten Ergänzungen bei der nächsten
AG-Besprechung vom Vertreter Kärntens eingebracht werden.
mit freundlichen
Grüßen
Christian Altenberger
Magistrat der Stadt Wien
MA14-ADV /
Dezernat B
A-1082 Wien
Rathausstraße 1
Tel : +43 1 4000
91701
Fax : +43 1 4000 99
91701
Email:
alc@adv.magwien.gv.at
Handy : +43
664 4607929
Lieber Kollege!
Ich übermittle Ihnen - als Wien-Vertreter in der
Arbeitsgruppe Q-Betrieb - den Hinweis des FIT-Kollegen
DI Wundara mit der Bitte um Prüfung der Relevanz im
Empfehlungsverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Johann
Mittheisz
E-Mail: johann.mittheisz@mdo.magwien.gv.at
Tel.: +43 1
4000-75011
Sehr geehrte Frau Strau,
Aus Sicht von Villach wären zum übermittelten Entwurf noch
folgende Anmerkungen zu machen:
- Festlegung, ob es
sich um eine Portalapplikation handelt und welche Version des
Portalverbundprotokolls verwendet wird
- Kreis der Benutzer/innen
-
Transportprotokoll
- bei kostenpflichtigen
Anwendungen sollte jedenfalls als Konsequenz der Nichteinhaltung des SLA ein
Einbehalt einer Geldmenge (Monatsäquivalent) definiert werden.
- Beim SLA ist darüber hinaus bei der Verfügbarkeit der
Beobachtungszeitraum noch ausständig.
Beste Grüße
Dipl.-Ing. Manfred Wundara
Stadt Villach
Informationstechnologie
9500 Villach, Rathaus
T +43 / (0)4242 / 205 - 2010
F +43 / (0)4242 / 205 - 2099
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