Von: Garhofer Robert [robert.garhofer@noel.gv.at]
Gesendet: Donnerstag, 19. Juli 2007 14:21
An: Verbindungsstelle
Cc: Pöchlinger Erwin; Gundacker Manfred; Gronister Rainer; Grandits Franz
Betreff: AW: VSt-1712/311 - E-Government - domaingvat 1.3.0 - Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 23.7.2007
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Dem ausgesandten Vorschlag wird zugestimmt.
 
Allerdings sollten - ähnlich der Vorgangsweise bei Q-Betrieb - einige Formulierungen verbessert werde, die wegen der Geringfügigkeit keine neue Genehmigungsrunde erforderlich machen.
Folgende Passagen sind betroffen:
 
Anlässlich von Generalrevisionen von Webangeboten der Bundesländer bzw. von entsprechenden Informationsmaterialien und Drucksorten sollte jeweils überlegt werden, ob parallel existierende Abkürzungs-Domainnamen weiterhin notwendig sind. Angestrebt werden soll eine langfristige Aufgabe der Abkürzungs-Domainnamen.

 

Der letzte Satz sollte entfallen. NÖ ist eine in Österreich schon immer gebräuchliche und auch weiterhin verwendete Abkürzung, die weder missverständlich ist noch in anderen Varianten vorkommt, und daher weiterhin und auch zukünftig verwendet werden soll und wird - auch bei den Domainnamen.

 

 

Des weiteren schließen wir uns dem Verbesserungsvorschlag der Steiermark an: 

Bei der folgenden Formulierung ist nicht klar, was genau damit gemeint ist (die jeweils aktuelle Policy bzw. die zum Zeitpunkt der Vergabe aktuelle Policy)

Historisch gewachsene Adressen, die nicht im Einklang mit der jeweils gültigen Policy registriert wurden, sollen innerhalb kürzester Zeit entsprechend angepasst werden.

Für die auf der obersten Ebene eingerichteten Domänen ist jedenfalls davon auszugehen, dass diese vom BKA eingerichtet wurden. Sollten dort derartige Domnänen bestehen, wäre es empfehlenswert, die Sanierung bilateral mit den jeweils betroffenen Stellen abzusprechen und nicht über die Konvention zu regeln. Für die weiteren Ebenen sollte die Vorgangsweise abhängig vom Punkt der Policy, der verletzt wurde, differenziert werden.

In dem gegenständlichen Vorschlag wird darüber hinaus eine Liste empfohlener Subdomains zitiert, ohne dass angegeben ist, wo diese zu finden ist. Des weiteren ist nicht angegeben, nach welchem Procedere diese Liste gepflegt wird. Da die Änderungen von Domänen in manchen Fällen mit beträchlichen Folgen verbunden ist, wird bei die Einbindung der betroffenen Organisationen bei Änderungen angeregt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Robert Garhofer

Abt. LAD1-Informationstechnologie
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