IT-Kooperation
zwischen
Bund und Ländern
Juni 1998

Der Bund und die Länder stellen übereinstimmend fest, daß zwischen ihnen im Bereich der Informationstechnologie (IT) eine verstärkte Kooperation erforderlich ist, um

Damit soll die bereits in weiten Bereichen positive Zusammenarbeit zwischen den IT-Verantwortlichen des Bundes und der Länder nicht nur fortgeführt, sondern vertieft und konkretisiert werden.

Auf folgenden Gebieten erscheint eine Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern bis hin zu gemeinsamer Entwicklung besonders wichtig und erfolgversprechend:

Bei allen IT-Projekten, die in der IT-Organisation und/oder bei der IT-Ausstattung sowohl den Bund als auch die Länder berühren, oder die den automationsunterstützten Austausch von Informationen erforderlich machen, sollen folgende Grundsätze beachtet werden:

Die IT-Verantwortlichen werden dafür sorgen, daß diese Grundsätze als Basis der künftigen Zusammenarbeit in die jeweiligen Vorgehensmodelle für IT-Projekte aufgenommen werden.

Die IT-Verantwortlichen des Bundes und der Länder sind überzeugt, mit der oben umschriebenen Kooperation einen wesentlichen Beitrag zur Effizienz des Einsatzes der Informationstechnologie in der öffentlichen Verwaltung und zur Schaffung einer modernen Informationsgesellschaft zu tätigen.