Empfehlung für die "Amtssignatur"
§ 19 des österreichischen E-Government Gesetzes (E-GovG) normiert den Begriff der Amtssignatur als eine fortschrittliche elektronische Signatur im Sinne des Signaturgesetzes, deren Besonderheit durch ein entsprechendes Attribut im Signaturzerifikat ausgewiesen wird. Die Amtssignatur dienst der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also vor allem von Behörden.
Ein auf Papier ausgedrucktes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde, wenn das elektronische Dokument mit einer Amtssignatur versehen wurde. Die Amtssignatur muss durch Rückführung des Dokuments aus der ausgedruckten in die elektronische Form prüfbar oder das Dokument muss durch andere Vorkehrungen der Behörde verzifizierbar sein.
Ab 1.1.2011 besteht nach Ablauf einer Übergangsfrist im AVG das Erfordernis für die Behören, eine Entscheidung darüber zu treffen, welche Lösungsvariante(n) für den Umgang mit ihren elektronischen Dokumenten, die ab diesem Zeitpunkt amtssigniert sein müssen, in ihrem Bereich zum Einsatz kommen soll. Da die Amtssignatur den starken Aspekt Außenauftritt hält, ist die Abstimmung der Vorgangsweise der Gebietskörperschaften zum größtmöglichen Nutzen der BürgerInnen notwendig.
In der Projektgruppe wird hierzu eine Empfehlung formuliert, die die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Gebietskörperschaften/Behörden aufzeigen, Lösungsvarianten anbieten und eine Aufwandschätzung für die jeweils vorgeschlagene Vorgangsweise darstellen soll.
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2009
Sprungmarke ID 11630Folgende Vorschläge wurden zur Stellungnahme bzw. Kenntisnahme versandt und publiziert:
Layout Amtssignatur
Leitfaden Amtssignatur
FAQ's Amtssignatur
FAQs Amtssignatur_FAQ_ASIG_0.6
Sprungmarke ID 11631
Sprungmarke ID 11067
Amtssignaturzertifikate in der Verwaltung - Richtlinien, Erläuterungen und Spezifikationen bis April 2008
Auf dieser Web-Seite werden allgemeine Richtlinien für Amtssignaturzertifikate (ASZ) in der Verwaltung hinsichtlich Zertifikatsinhalte und Prozessabläufe im Zertifikats-Lebenszyklus (Registrierung, Widerruf) gegeben.

