Kooperationsvereinbarung e-gov-koop 1.0.1 (korrigierte Version)

Kooperationsvereinbarung e-gov-koop 1.0

Stellungnahmen Bund, Länder, Gemeindebund und Städtebund:

6. IKT-Board Sitzung am 19. Feber 2002

TO-Pkt. 5: e-Government.gv.at (e-gov-Zusammenarbeit-bund-laender-gemeinden.pdf)

Die e-Government Arbeitsgruppe der Länder hat im Sinne der im Jahr 1998 getroffenen Kooperations-Vereinbarung zwischen Bund und Länder ein Grundsatzpapier (Dokument: e-gov.koop 1.00) hinsichtlich Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern vorgestellt, welches auch den bereits im IKT-Board beschlossenen Zusammenarbeitsstrukturen entspricht und diese in positiver Weise konkretisiert. Dieses Dokument, das konkret die Vorgangsweise bei der Entwicklung von e-Government-Konventionen näher beschreibt, wurde generell durch das IKT-Board begrüßt und die gemeinsame Vorgehensweise und Informationsplattform auf Basis der Domäne e-Government.gv.at (http://reference.e-government.gv.at) befürwortet, wobei die Inhalte vor einer Veröffentlichung zwischen Bund und Ländern abzustimmen sind.

 

Beschluss:

Die seitens der Länder vorgeschlagene Weiterentwicklung der bestehenden IT-Kooperation Bund/Länder sowie die Konkretisierung der bereits umgesetzten Zusammenarbeits- und Koordinationspraxis in diesem Bereich und die vorgeschlagene gemeinsame Informationsplattform e-Government.gv.at wird seitens des IKT-Board unter folgenden Voraussetzungen einstimmig befürwortet:

 

· Gewährleistung der Betriebssicherheit der Informationsplattform

· Angemessene Qualitätssicherung des Informationsangebotes

· Berücksichtigung der IKT-Strategie des Bundes

 

Der Beschluss-Text betreffend Kooperation für Schnittstellen und Basisfunktionen wurde im Rahmen der Protokoll-Genehmigung in der 7. IKT-Board Sitzung am 4.4.2002 unverändert beschlossen.

 

 

Länder (Schreiben der Verbindungsstelle)

Ersuchen der VST um Stellungnahme bis 15.2.2002 zum Vorschlag

VST-1712/49 vom 31.1.2002; eingelangte Stellungnahme dazu:

 

- Wien

(anzumerken zu dieser Stellungnahme ist, dass nach telefonischer

Rücksprache mit Frau SR Dr. Bachofner am 4.3.2002 diese

Stellungnahme als Zustimmung zu gelten hat).

MD-VfR-51/02 vom 14.2.2002 > siehe Anhang

Gemeindebund

Hinsichtlich des Dokuments "e-Government Konventionen" wird ersucht, dieses aus Sicht des Gemeindebundes als "zur Kenntnis genommen" zu werten (und auch ausdrücklich als solche zu bezeichnen); dies bedeutet weder eine Zustimmung noch eine Ablehnung.

Begründung:

Die Auswirkungen der genannten Empfehlung für den Bereich der Gemeinden ist unserer Ansicht nach nicht soweit abschätzbar, daß wir eine dezitierte Empfehlung oder Ablehnung aussprechen können - soweit damit allfällige Folgeverpflichtungen für die Gemeinden verbunden sind, ist dies überdies gar nicht bindend möglich; andererseits möchten wir auch weiterhin die sehr engagierte Arbeit der Arbeitsgruppe mit unseren Möglichkeiten unterstützen und begleiten.

 

M. Huber (nach Rspr. mit Generalsekretär Dr. Hink)

Salzburg, am 22.07.2002

 

 

Städtebund