Beitritt zur Portalverbundvereinbarung
Die Teilnehmer am Portalverbund haben ihren Beitritt dem BKA zu melden und dafür sind auch Angaben zum Portal und zu den Anwendungen erforderlich. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Portalverbundvereinbarung.
Sprungmarke ID 5220Das notwendige Formular für die Beitrittserklärung
pvv-Beitrittserklaerung_20050508.doc (291.5 kb)

