Spezifikation LDAP-gv.at 2.0.1
Sprungmarke ID 4543Spezifikation Portal Verbund Protokoll 1.5.1
Sprungmarke ID 934Begleitschreiben
Sprungmarke ID 935Stellungnahmen Bund, Länder, Gemeindebund und Städtebund
Sprungmarke ID 639
IKT-Board vom 04.04.2002 - vorläufiges Protokoll:
2. Verzeichnisdienste
- ref konzept_verzeichnisdienst.zip Struktur-LDAP-gv-at.pdf
Ergebnis der Arbeitsgruppe
Die verschiedenen Informationen und Rollen aus diesen Verzeichnissen sind zur Vermeidung von doppelten Datenhaltungen zu verwenden. Dies reicht vom Personalmangement über die Zutritts- und Zugangskontrollsysteme bis zu den Anwendungen wie den ELAK, wo die Rollen und Berechtigungen auch aus diesen Informationen abzuleiten sind. Die Auskunftssysteme und das Telefoniewesen sind in gleicher Weise betroffen. Die erste Umsetzung sollte im Rahmen der elektronischen Kommunikation erfolgen.
Beschluss:
Der seitens der Arbeitsgruppe vorgelegte technische Bericht (Konzept, Spezifikation) zu den Verzeichnisdiensten wird seitens des IKT-Board zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Umsetzung im Sinne dieses Berichtes ist vordringlich vorzunehmen, da die Verzeichnisse Basis für nahezu alle Anwendungen bilden.
Eine Modellumsetzung, die auf andere Ressorts anwendbar ist bzw von diesen übernommen werden kann und den Spezifikationen der Arbeitsgruppe entspricht, wird im Rahmen der Beteiligung des BMLFUW als prioritäres Projekt erfolgen.
3. Portalverbund:
- Spezifikation Portal Verbund Protokol PVP 1.5.1
- Spezifikation LDAP-gv.at 2.0.1
Portale zwischen den Verwaltungen bilden die technische Basis für das zentrale Melderegister, für EKIS und für eine Reihe weiterer wichtiger Anwendungen verschiedener Ressorts.
Im Portalverbund wird durch mit einheitlichen Attributen versehene Zertifikate die Sicherheit einerseits aber auch die Offenheit gegenüber dem Markt andererseits erreicht. In diesem Zusammenhang sind auch die Vertrauenseinstellungen der Arbeitsstationen im Verwaltungsbereich einem klaren Schema zu unterstellen, damit auch beim Einsatz von Standardsoftware dieser Sicherheitsaspekt erfüllt werden kann.
Seitens der Arbeitsgruppe (Bund(BMI) Länder gemeinsam) wurde ein Protokoll und eine Struktur zum Portalverbund vorgeschlagen.
Beschluss:
Der seitens der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Portalverbund ist im Bund zu verwenden. Seitens des IKT-Board werden zusätzliche Anmerkungen zur Verständlichkeit angefügt:
· Soweit symmetrische Schlüssel angewendet werden, sind die Schlüssellängen mit mindestens 100 BIT zu wählen.
· Für die Zertifikate von Server und Client sind Zertifizierungsdienste zu
verwenden, deren Sicherheitsvorgaben nach österreichischer Rechtslage wirksam sind.
· Generell haben sich Portale, die an andere Portale koppeln dies mit Client Identifikation via Zertifikat durchzuführen.
· Diese Portalstruktur ist für Organwalter und gesetzliche Vertretungen für den jeweils eigenen Wirkungsbereich nicht jedoch für Bürger anwendbar.
· Weitere Portalkopplungsstrukturen werden nur nach vorheriger Abstimmung zwischen Bund, Länder, Städten und Gemeinden eingesetzt.
Von diesem Beschluss wird auch die Bundesrechenzentrum GmbH durch das CIO-Office in Kenntnis gesetzt, um diesen Aspekt bei Ihren Arbeiten für die Bereiche der Bundesverwaltung berücksichtigen zu können.
Anmerkung: Das 7. IKT-Board Protokoll wurde in der 8. Sitzung am 17.5.02 ohne Änderungen beschlossen.
Sprungmarke ID 702
Länder:
Zum Vorschlag Verzeichnisdienste und Portalverbundprotokoll langte am 9.4.2002 eine k l ä r e n d e Stellungnahme von Kärnten (1-LAD-VST-1543/2-2002 vom 8.4.2002) mit folgendem Wortlaut ein:
Mit Stellungnahme vom 12.3.2002 (1-LAD-VST-1543/2-2002) bezüglich Vorschlägen zu Verzeichnisdiensten und Portalverbundprotokoll hat das Land Kärnten drei Anmerkungen zum Vorschlag der Verbindungsstelle eingebracht.
Diese Anmerkungen sind als Anregung zu verstehen und sollten keinen erneuten Abstimmungsprozeß erforderlich machen. Laut Rücksprache mit DI Grandits (dem Leiter der länderübergreifenden eGovernment-Arbeitsgruppe) werden die Anregungen Kärntens nicht in der ersten Empfehlung der E-Government Länder-Arbeitsgruppe an das IKT-Board eingearbeitet werden, da dies ein unnötiges Verzögern der Beschlussfassung mit weiteren Abtimmungsgesprächen mit sich bringen würde, sondern in spätere Entwicklungsstufen Berücksichtigung finden.
Diese Ansicht teilt auch das Amt der Kärntner Landesregierung. Darüberhinaus wurde von DI Grandits zugesichert, dass bei der Weiterentwicklung der Verzeichnisdienste die Anregungen Kärntens
entsprechend behandelt werden.
Für die Kärntner Landesregierung
Der Landesamtsdirektor
Dr. Sladko
- Stellungnahme Kärnten
1-LAD-VST-1543/2-2002 vom 12.3.2002
(dieses Schreiben steht nur in Papierform zur Verfügung)
Text lautet:
Unter Bezugnahme auf die Anfrage der Verbindungsstelle der Bundesländer vom 12. Februar 2002, Zl. VST-1712/50, wird hierorts mitgeteilt, dass grundsätzlich das Projekt seitens der Landesamts-direktion/EDV begrüßt und befürwortet wird. Zu vermerken sei, dass es bis dato beim Amt der Kärntner Landesregierung noch kein Projekt über den Einsatz und die Realisierung von LDAP gibt.
Zum Vorschlag der Verbindungsstelle wird Nachstehendes bemerkt:
1.Seite 7/16 AG/Auth gvOrgPerson:
Das Attribut "given Name" sollte die Eigenschft "M" haben; für das
Attribut "uid" soll eine Regel für Personen die gleiche Vor- und Nachnamen
haben, erstellt werden.
2.Seite 11/16 LDAP-Klassen Teil 2:
Es stellt sich die Frage, ob es sinnvoll erscheint, dass jede Organisation nur
im lokalen Directory-Teil schreibenden Zugriff hatr, da sich daraus ein
zusätzlicher Definitions- und Dokumentationsaufwand ergibt.
3.Seite 13/16 AG Auth/gvApplication:
Das Feld gv AppAdmin sollte verpflichtend sein.
Für die Kärntner Landesregierung:
Der Landesamtsdirektor
Dr. Sladko
Da keine weiteren Stellungnahmen erfolgt sind, wird seitens der VST (VST-1712/50 vom 12.2.2002) die Länder-Zustimmung angenommen.
Sprungmarke ID 651
Gemeindebund
Hinsichtlich der Dokumente "LDAP-gv.at" und "Portalverbund Protokoll" wird ersucht, diese aus Sicht des Gemeindebundes als "zur Kenntnis genommen" zu werten (und auch ausdrücklich als solche zu bezeichnen); dies bedeutet weder eine Zustimmung noch eine Ablehnung.
Begründung:
Die Auswirkungen der genannten Empfehlungen für den Bereich der Gemeinden sind unserer Ansicht nach nicht soweit abschätzbar, daß wir eine dezitierte Empfehlung oder Ablehnung aussprechen können - soweit damit allfällige Folgeverpflichtungen für die Gemeinden verbunden sind, ist dies überdies gar nicht bindend möglich; andererseits möchten wir auch weiterhin die sehr engagierte Arbeit der Arbeitsgruppe mit unseren Möglichkeiten unterstützen und begleiten.
M. Huber (nach Rspr. mit Generalsekretär Dr. Hink), Salzburg, am 22.07.2002
Städtebund
Der Städtebund nimmt die folgenden Empfehlungen, die im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinden-Arbeitsgruppe erarbeitet wurden, gerne zur Kenntnis, inbs. dort, wo Vertreter der Städte bzw. das KDZ für die Städte mitgearbeitet haben:
*) die Portalverbundvereinbarung (inkl. Protokoll und Sicherheitsklassen)
*) Styleguide
*) Behördenübergreifende Verfahrensvernetzung (das KDZ war ja für uns in den entsprechenden Unterausschüssen)
*) XML-Struktur für Personendaten
Sprungmarke ID 653

